Die SchülerInnenvertretungen (kurz: SVen) sind die Vertretungen der Schülerinnen und Schüler an ihren jeweiligen weiterführenden Schulen. Nach Erlass des Kultusministeriums Nordrhein-Westfalen vom 22. 11. 1979 sind sie als Mitwirkungsgremium in allen Schulen des Landes anerkannt, und bilden mit den ElternvertreterInnen, und den LehrervertreterInnen i.d.R. die sog. „Drittelparität“ an den Schulen.
Das höchste Entscheidungsgremium der SV ist der SchülerInnenrat. Dieser setzt sich aus den KlassensprecherInnen aller Klassen und Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I und, an Schulen mit einer gymnasialen Oberstufe (Sekundarstufe II), den JahrgansstufensprecherInnen aller Jahrgangsstufen der Einführungs – und Qualifikationsphase zusammen. Alle Anträge und Vorschläge des Vorstandes (auch SV-Team oder SV-Eilausschuss) müssen im SchülerInnenrat abgestimmt werden.
Außerdem wird in der ersten ordentlichen Sitzung jeder Legislaturperiode der oder die SchülersprecherIn/SchülersprecherInnen sowie der Eilausschuss der SchülerInnenvertretung im SchülerInnenrat gewählt. Auch die Bezirksdelegierten und die VertreterInnen der Schülerschaft in der Schulkonferenz werden im SchülerInnenrat gewählt.
Der oder die SchülersprecherIn/SchülersprecherInnen sind die/ist der politisch HauptverantwortlicheN der SchülerInnenvertretung. In Pattsituationen entscheidet der Schülersprecher, außerdem vertritt er/sie die SV gegenüber der Schulleitung.
Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium einer Schule. In gleicher Anzahl („Drittelparität“) treffen sich LehrerInnenvertreterInnen, ElternvertreterInnen und SchülerInnenvertreterInnen etwa vier Mal im Jahr, um über schulübergreifende Neuerungen, Erlässe und Beschlüsse der Stadt, der Kommunen und des Landes zu beraten und abzustimmen.
Die Bezirksdelegierten sind die gewählten VertreterInnen der SVen in der Bezirksdelegiertenkonferenz. Je angefangene 250 SchülerInnen an einer Schule entsendet die SV einen/eine DelegierteN in die BDK, um von da aus direkt auf die Politik der BezirksschülerInnenvertretung durch ihr Mandat Einfluss zu nehmen.